In Handschellen vergessen?! 10 Minuten Habs für Enes A.

21:30 Uhr: Enes A.* möchte gerade noch eine Kleinigkeit im Regierungsgebäude in Burton erledigen, da erschallt im Eingangsbereich ein lautes Piepen. Der Metalldetektor schlägt Alarm. Bereits nach wenigen Augenblicken eilt ein Sicherheitsbeamter zur Stelle, um Herrn A. auf sicherheitsrelevante oder gefährdende Gegenstände zu durchsuchen. Und da sieh‘ einer an! Während der Leibesvisitation wird eine scharfe Schusswaffe entdeckt, die der junge Mann unter seinem weißen Shirt bei sich führt. Doch der Neubürger mit Sozialstufe 9 hat keine gültige Waffenlizenz (§ 2 Abs. 1 StGB). Das sind knapp 15 Einheiten und – mitlerweile und neuerdings – eine Strafzahlung von rund $10.000, die der Verbrecher zu büßen hat. Deshalb klicken auch umgehend die Handschellen und Enes A. wird festgesetzt.

Da zieht es ihm die Schuhe aus: Enes A. wartet eine Ewigkeit in Handschellen.

21:35 Uhr: Der GOV-Sicherheitsbeamte ist nun dazu verpflichtet eine Streife anzufordern, um die Beweise (Schusswaffe) polizeilich zu sichern, den Tatverdächtigen festnehmen zu lassen und um ihn für seine Haftstrafe ins Staatsgefängnis überführen zu lassen. Das Problem: Sicherheitsbeamte üben für das Ministerium das Hausrecht aus, dürfen bei Gesetzesverstöße jedoch nicht selbstständig exekutiv tätig werden und diese ahnden.

21:55 Uhr: Ich nehme den geknebelten Enes A. bei einem Besuch im Regierungsgebäude erstmals wahr und beginne meine Recherchen. Zeitgleich unterstütze ich den Sicherbeitsbeamten und sende einen Dispatch an das LSPD (dazu im Abschluss mehr). Vor Ort wird mir mitgeteilt, dass bereits mehrfach das LSPD und anschließend die US-Army über die Leitstelle für einen Transport kontaktiert worden seien. Regelmäßig wird zugesagt, dass eine Einheit unterwegs sei, die jedoch vorerst nicht eintrifft.

Da bekommt man mal kalte Füße: der Kriminelle muss sich einer polizeilichen Maßnahme unterziehen.

22:15 Uhr: Die Erlösung für Enes A. bahnt sich an. Eine Streife nimmt sich dieses Falles an und erreicht den Tatort, um die polizeilichen Ermittlungen aufzunehmen. Enes A., der schon deutlich über eine halbe Stunde bereits in Handschellen warten darf, freut sich über die Maßnahmen des Polizeilehrlings, der unter Aufsicht seiner Direktion die polizeiliche Maßnahme durchführen darf. Zum Verdruss der Beteiligten verzögert sich letzten Endes das Prozedere, da der durchführende LSPD-Beamte vor lauter Aufregung von Kopfschmerzen geplagt ist.

22:26 Uhr: Die Rechte werden verlesen. Enes A. möchte davon keinen Gebrauch machen. Die LSPD-Beamten sind nachsichtig und versuchen dem Tatverdächtigen entgegen zu kommen. Enes A. zeigte sich nach nun fast einer Stunde in Handschellen besonders kooperativ. Seine anzutretende Haftzeit wird von 15 auf 10 Einheiten reduziert – ein voller Erfolg! Bei so viel Glück sollte es Herr A. mal beim Lotto probieren.

Nach fast einer Stunde in Handschellen muss Enes A. seine 10-minütige Haftzeit im Staatsgefängnis antreten. Gute Fahrt!

Kennen Sie ähnliche Fälle oder erlebten gar selbst eine derartige Tortur? Ich beobachtete die Situation spontan und habe mich dann dazu entschlossen mich dran zu hängen.

Wie häufig kommen solche Fälle und Situationen vor? Können wir ihnen ent- und begegnen? Eine Reihe an möglichen Lösungsansätzen stehen im Raum: Erweiterte Exekutivrechte zur Durchsetzung und Ahndung des Hausrechts für GOV-Sicherheitsbeamte oder Straferlass und signifikante Haftminderung bei unverhältnismäßigen „Wartezeiten“.

Was denken Sie? Lassen Sie uns darüber ins Gespräch kommen. Als Reporter Ihres Vertrauens bleibe ich dran.

Und wenn Sie dachten, dass die Geschichte bereits um 21:26 Uhr für beendet erklärt worden sei:

22:46 Uhr: Mein Dispatch an das LSPD wird angenommen. Ich werde telefonisch gefragt, ob es noch aktuell sei.

Anmerkung der Redaktion: Recherche und Berichterstattung verliefen einvernehmlich. Vielen Dank für die kooperative Interaktion. Alle Beteiligten sind mit der dargestellten und ggf. namentlichen Nennung einverstanden. Die visuelle Zensur beruht auf Freiwilligkeit der Redaktion.