Leserbrief: Ein aufgebrachter Anwalt

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, sehr geehrte Insulanerinnen und Insulaner, liebe Rechtsjongleure höheren Dienstgrades des LSPDs, liebe Freizeitjuristinnen und Juristen,

es ist ja nicht zu fassen, was einem heutzutage alles so aufgetischt wird. Das LSPD blüht in voller Inkompetenz auf Leitungsebene und das bei völlig dementer Ignoranz. Mir, nennen wir mich “EnttäuschterAnwalt”, ist etwas widerfahren, was ich hier verbreiten möchte. Bei einer Fallklärung, meiner Haupteinnahmequelle, wurde mir, als staatlich ausgebildeter Anwalt mentale Körperverletzung zugefügt.

Ich wurde zu einer Fallklärung gerufen, worauf ich mich direkt auf den Weg zum LSPD machte. Ohne Führerschein und ohne durchsucht zu werden wohlgemerkt, was ich hier offen zugebe. Daraufhin wurde ich 10 Minuten lang von einer Person des LSPD, nennen wir sie “Officer T” angebrüllt. Auf Rückfragen meiner Person, entgegnete man mir “Kooperieren Sie, dazu sind sie verpflichtet, sonst beenden wir die Fallklärung”. Ich dachte, mich frisst ein Storch. Ich glaub da hatte jemand falsch gefrühstückt. Ich musste hart schlucken, als ich merkte, dass Officer T’s getätigte Aussage sehr wohl für wahr anordnete.

Ich möchte Sie nur alle darüber informieren, dass NIEMAND eine Fallklärung beenden kann. Das LSPD und das FIB haben hierzu kein Recht. Lediglich die U-Haft kann beendet werden, wenn der Anwalt Zeit schinden will. Ich rate Ihnen daher, von Rechtsjongleuren Abstand zu halten und kompetente Anwälte aufzusuchen, wenn Sie bis dahin noch nicht vom LSPD verboten wurden. OR WHA ?!

Gruß, ein Enttäuschter Anwalt.