Leserbrief: Riley Reid über Steuer- und Gewerbegesetze

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dieser Leserbrief richtet sich vor allem an jene Leute, welche sich für die vielfältigen Gesetze in Los Santos interessieren. Dieser Beitrag ist eine Meinung und keine Rechtsberatung. Im Rahmen meines Wahlkampfes um den Posten als Bürgermeister ist mir dieses Thema besonders wichtig. Im Folgenden wird auf das Gewerbe- und Steuerrecht eingegangen.

Wenn man von der Systematik ausgeht, kann man – sehr böse gesagt – schon an der Qualität der zuständigen Personengruppe zweifeln. Es gibt auf der Seite des Governments einmal einen Reiter “Gewerberecht / Steuerrecht [GeSt]” und gleichzeitig gibt es im Reiter “Strafkatalog [StGB] ebenfalls das GeST – Gewerbe und Steuerrecht – .

Das wäre kein Problem, wenn die Paragrafen, es ist immerhin beides als Gewerberecht / Steuerrecht [GeSt] betitel, sich decken würden. Sieht man sich beide genauer an, stellt man fest, dass sich die Paragrafen inhaltlich komplett unterscheiden.

Ein findiger Anwalt könnte im Fall der Fälle Beamte darauf aufmerksam machen, dass die Gesetzeslage uneindeutig ist und der Mandant gegen kein Gesetz verstoßen hat. Vielleicht mag es im Kontext verständlich sein, aber Anwälte wollen klare Fakten. Alles was angreifbar ist wird angegriffen. Hier ist man am Ende der Willkür und der juristischen Qualität des Staates ausgesetzt. Ich möchte da auch auf den Leserbrief eines aufgebrachten Anwalts vom 23. Oktober 2022 verweisen.

Als Beispiel: Nach § 1 Abs. 3 GeSt (Strafkatalog) ist eine gefälschte Buchhaltung mit einer Geldstrafe belegt. In § 1 Abs. 3 GeSt (Gewerberecht / Steuerrecht) geht es um die Ablehnung von Geschäftsideen. Werfen Beamte nun also ein Verstoß nach § 1 Abs. 3 GeSt vor, kann man sich durchaus auf die Unklarheit berufen.

Entsprechende Personen wurden darauf schon aufmerksam gemacht, wahrscheinlich landete entsprechendes Schreiben unmittelbar im Papierkorb. Dazu kommt, dass die Paragrafen selten bis gar nicht vergeben werden und sich Personen oftmals aus Unwissenheit oder der gefühlten Willkür nicht wehren.

Kommen wir aber mal zu einem praktischen Beispiel, welches durchaus Relevanz hat.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben Geschäftsideen, leider gibt es einige Fallstricke. Diese machen es für einige Teile der Bevölkerung extrem unattraktiv, teilweise sogar unmöglich, ein Gewerbe langfristig zu betreiben.

Zur Auffrischung nach §1 Abs. 2 GeSt (Strafkatalog) werden straffällige Gewerbetreibende (CEO+Vice CEO) zusätzlich mit 15 Hafteinheiten und 75.000 Dollar Strafe zusätzlich belangt.

Das trifft selbst dann zu, wenn die Tat in keinem Zusammenhang mit dem Führen des Geschäfts zu tun hat.

Dann schaut man sich § 2 Abs. 5 GeSt (Gewerberecht / Steuerrecht) an und stellt fest, dass Leitungsmitglieder des Unternehmen, welche zweimal straffällig werden, aus der Leitungsebene entfernt werden können. Es gibt keine weitere Erläuterung wie viel Zeit zwischen den Straffälligkeiten vergehen kann. Zwischen beiden Strafen könnten Tage, Monate oder Jahre liegen. Es wird keine zeitliche oder inhaltliche Eingrenzung beschrieben, es wird lediglich fest bestimmt, dass nach zwei Strafen eine Entfernung erfolgen könnte. Auch hier ist man der Willkür ausgesetzt. Das heißt wahrlich nicht, dass diese auch beim zweiten Mal entfernt werden. Es birgt ein hohes unternehmerisches Risiko.

Man könnte darüber sprechen, dass Leute dann einfach nicht straffällig werden sollen. Und dass Straftäter konsequent bestraft werden sollen. Oder auch, dass man als Staat durchgreifen muss.

Das mag alles nicht falsch sein. Aber wir sind in Los Santos, das darf man nicht vergessen. Wer ein ordentliches und ehrliches Geschäft führt und vielleicht sogar Arbeitsplätze schafft, der sollte keine Sorgen haben, zusätzlich belangt zu werden.

gez.

Riley Reid

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