Am 17.10.2023 wurde vom Justizministerium Änderungen in der Strafprozessordnung vorgenommen.
Geändert wurden Paragrafen, die die Anträge vor Gericht betreffen. Nun muss ein Antrag vor Gericht immer auf einer Gesetzesgrundlage beruhen und Anträge müssen nun die Informationen über den Antragsteller beinhalten. Nach dieser Änderung müssen Anträge jetzt den Namen, die Telefonnummer, die Sozialversicherungsnummer und E-Mail-Adresse enthalten.
Geänderte Paragrafen:
§ 49 Abs. 2-4