Im Namen des Volkes…

Ein Gerichtsprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit, doch der sehr viel Brisanz beinhaltet hat. Mehrere Personen einer Behörde saßen auf der Anklagebank. Eine Woche zuvor gab es schon ein Prozess, wo 2 von 3 freigesprochen worden sind. 1 Angeklagter gestand die Schuld direkt. Doch man war allen Anschein nach mit der Arbeit der Justiz nicht zufrieden und so wurde Dr. Christian Cunningham (Parlamentsvorstand) zum Staatsanwalt und Frau Evelyn Hall temporär (Parlamentsvorstand) zur obersten Richterin des Staates San Andreas berufen und der Fall neu vor Gericht aufgerollt.

Die Anwälte Herbert und Dieter Pauseback mit Anwalt John Meisler und den freigesprochenen Bürgern,wenige Minuten nach dem Prozess.

Die Berufung wurde durch die Justiz eingeleitet und der Prozess fand am Mittwoch, den 13.03.2024 um 21 Uhr am Gerichtsgebäude statt. Die oberste Richterin prüfte die Anwesenheit aller beteiligten Personen und der Prozess startete kurze Zeit später. Doch dieser Prozess wird wohl in die Geschichtsbücher des Staats San Andreas eingehen. Mit einem Antrag der Verteidigung, durch den Anwalt Herbert Pauseback, geriet der Prozess in eine komplett andere Richtung, als vorher angenommen. Aufgrund von diversen Rechts und Formfehler vor dem Prozess, stellten die Anwälte, 2 Anträge an das Gericht.

In Kurzform haben wir den Antrag für euch aufgelistet:

*Gemäß § 36 Abs. 1 & 2 STPO ist die Richterschaft verpflichtet, dem Beschuldigten im Zeitraum von acht Wochen ab Bestätigung des Posteingangs mindestens zehn mögliche Gerichtstermine an verschiedenen Tagen anzubieten. Außer, es wurde ein Gerichtstermin in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen. Keiner dieser Punkte traff zu. Weder wurden seitens der Richterschaft Terminangebote noch wurde im beiderseitigen Einversehen sich auf den heutigen Tag geeinigt. Resultierend daraus wurden nicht die erforderlichen Anzahlen von Terminen unterbreitet, wodurch ein Verfahrensfehler entstand und gemäß § 36 Abs. 6 STPO der Angeklagte unverzüglich freizusprechen ist.

Zudem wurden die Anwalts-Kanzlei gemäß §31 Abs. 3 STPO nicht alle vorliegenden Akten, die dem Gericht vorliegen ausgehändigt. Als weiterer Punkt kommt hinzu, dass der obersten Richterin, der Berufungsantrag wohl selbst nicht vorgelegt wurde.

Der 1 Antrag wurde abgelehnt aufgrund dessen, weil die Beteiligten Personen bei der Gerichtsverhandlung anwesend waren (Angeklagter & Anwälte), somit wäre es einvernehmlich. Hier gilt Abs. 2 Sofern bereits ein Gerichtstermin in beiderseitigem Einvernehmen beschlossen wurde, müssen keine weiteren Termine angeboten werden, auch wenn die zehn Termine noch nicht erreicht wurden. Doch dieses ist wohl nicht zutreffend gewesen, wurde aber dennoch abgelehnt.

Der 2 Antrag hingegen wurde angenommen, da der Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft weder der obersten Richterin noch der Anwaltskanzlei übermittelt wurde, war der Beklagte direkt freizusprechen.

Der Angeklagte wurde freigesprochen, der Prozess ist somit endgültig abgeschlossen. Es gibt keine Möglichkeit der Rechtsmittel oder Revision. Ein spannender Justizfall nimmt damit ein erfolgreiches Ende für den Beklagten und zeigt, dass noch Vertrauen in unser Justizsystem herrscht.

Ein Schreiben der Justiz liegt der Weazel News diesbezüglich vor. Des Weiteren wird intern aktuell evaluiert, ob die Regierung hierzu ein Statement auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Die Informationen und der Inhalt hat die Weazel News in einem anonymen Leserbrief erhalten (Postkasten) und nach Absprache und Anfrage bei der Justiz entschieden, diesen Artikel zu veröffentlichen. Aufgrund dessen, dass es sich um einen Prozess der nicht öffentlich war, hat die Weazel News sich vorher rechtlich absichern müssen.

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