Für die Pressefreiheit!

Die Vorgeschichte
Wir erinnern uns zurück:
03.06.2026
Die Gang-Task-Force des Los Santos Police Department fordert die Redaktion der Weazel News auf, eine detaillierte Mitgliederliste des Medienhauses zu veröffentlichen, um
"standardisiert[e] behördlich[e] Abgleich- und Verifizierungsmaßnahmen"
vornehmen zu können. Eine Liste, welche zunächst nicht nur Rang und Name, sondern eben auch persönliche Daten jeder und jedes Einzelnen umfassen sollte.
Als wir dieser Forderung auf Grund des Datenschutzes und der Privatsphäre aller Mitarbeitenden nicht nachkamen, erhielten wir eine klare und unmissverständliche Drohung:
“Dann ist die Pressefreiheit für die Weazel News damit außer Kraft.”
(Lesen Sie die ganze Vorgeschichte im Beitrag Die Liste, die niemand braucht - Anonymität und Pressefreiheit unter Druck! | Weazel News)
Wir luden all unsere Leserinnen und Leser ein, diesen Satz für sich selbst zu bewerten.
Und das taten sie. Wir bedanken uns bei allen, die ihre Meinungen mit uns teilten.
Darunter auch ein hochrangiger Polizist, der, das Gespräch suchend, beschwichtigend auf uns zu kam, den Umfang der Liste reduzierte, die im Raum stehende Drohung, die ein Vorgesetzter aussprach, jedoch nicht zurücknehmen konnte.
Und deshalb kamen wir nicht umhin, eine weitere redaktionelle Auseinandersetzung mit dem Thema vorzunehmen.
Denn, wie wir bereits im obigen Beitrag formulierten:
“Es wäre einfach, diesen Vorgang als Einzelfall abzutun. [...]
Aber wir leben in einer Stadt, in der Institutionen unter Druck stehen [und] in diesem Klima verdient jeder Vorgang, in dem eine Behörde einem Presseorgan mit dem Entzug der Pressefreiheit droht, eine öffentliche Auseinandersetzung.”
Ein Prozess
Eben dieser öffentlichen Auseinandersetzung wollten wir eine Ebene schenken und klagten, im Sinne des Rechts eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin von San Andreas, die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Art. 5 GG, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit), gegen das Verhalten der Polizeibehörde.
Nicht, um einzelne Beamte an den Pranger zu stellen, so wie es später verdreht werden sollte oder das LSPD mit den eigenen Waffen der Schikane zu schlagen, sondern um eines unmissverständlich klarzumachen:
Wir, die Weazel News, die einzige öffentlich-rechtliche und unabhängige Presseinstitution des Staates, lassen nicht zu, dass der im Grundgesetz durch eben jenen Artikel 5 verankerte und für eine funktionierende Gesellschaft nötige Informationsfluss durch Bürokratie, die sich selbst übersteigt, unterdrückt wird!
Ein beschwerlicher Weg
Nun standen diesem Vorhaben wenige Hindernisse entgegen.
Die Staatsanwaltschaft erwiderte auf unsere Klageschrift eine Stellungnahme, die den Zweck, auf unsere tatsächliche Position Stellung zu nehmen, in Gänze verfehlte, um
“das Verfahren im Wege des schriftlichen Vorverfahrens gemäß § 43 StPO i.V.m. § 6 ZPO ohne mündliche Hauptverhandlung zur vollständigen Abweisung zu bringen”.
Vielmehr könnte man beim Lesen des genannten Schreibens den Eindruck gewinnen, man wolle vom Inhalt der Klage ablenken und sich ignorant auf den Sachverhalt der nichteingereichten Liste fokussieren.
Doch wir müssen betonen, dass wir eben nicht gegen die Forderung selbst klagten, sondern gegen die gerichtlich anerkannt rechtswidrige Drohung der GTF.
Diese Tatsache schien in der Stellungnahme keiner Bemerkung gewürdigt zu werden.
Außerdem wurde der Forderung, den Prozess in ein schriftliches Verfahren zu überführen, stattgegeben, was eine Auseinandersetzung in einer öffentlich zugänglichen Verhandlung, ob gewollt oder ungewollt, verhinderte – auch deshalb sehen wir es als eine Pflicht, in diesem Beitrag nachträglich davon zu berichten!
Ferner entstand die fälschliche Überzeugung der Gegenseite, wir würden uns mit unserer Klage an eine einzelne Privatperson wenden, die das LSPD vertrete, weil sie in der eingereichten Schrift Erwähnung fand.
Nun war der betroffene Beamte eben jener Polizist, der, wie oben beschrieben, als einziger mit dem Wunsch auf ein klärendes und sachliches Gespräch auf uns zu kam.
Warum nun gerade dieser rechtschaffende Herr zum internen Buhmann erklärt wurde, bleibt unbeantwortet – wir wünschen ihm alles Beste.
Doch all jenen Widrigkeiten, Hindernissen und anhaltender - nein sogar zusätzlich verstärkter - Transparenzlosigkeit zum Trotz, ließen sich Recht und Gerechtigkeit nicht erschüttern.
Das Urteil


Wie immer gilt für alle Leserinnen und Leser eine Einladung, das Geschriebene für sich selbst zu bewerten – nur deshalb stellen wir dieses Dokument auch in seiner Reinheit zur Verfügung.
Was bleibt
Das Bezirksgericht hat geurteilt:
Das Verhalten der GTF war rechtswidrig.
Die Drohung gegen die Pressefreiheit war rechtswidrig.
Die Anwendung des Gewerberechts zur Einholung privater Daten von und über Dritte war rechtswidrig.
Wir tragen dieses Urteil nicht als persönliche Trophäe.
Wir tragen es als Erinnerung und als klares Signal - an uns selbst und an alle, die nach uns kommen:
die Pressefreiheit ist kein Selbstläufer - sie ist ein unerschütterliches Grundrecht.
Sie muss verteidigt werden. Immer wieder. Ohne Nachlässigkeit.
Auch dort, wo man sie am wenigsten in Gefahr erwarten würde:
im bürokratischen Kleindrucken.
Wir berichten weiter. Unabhängig. Vertraulich. Ohne Liste.
Danksagung
Am Ende dieses Beitrages möchten wir es uns nicht nehmen lassen, einen herzlichsten Dank an all jene auszusprechen, die uns vor, während und nach dem Prozess bestmöglich unterstützt haben und es weiterhin tun.
Besonders gilt dies unserer herausragend engagierten Rechtsvertretung durch die Kanzlei Pauseback Recht & mehr.
Redaktion der Weazel News


