Freispruch für McCarthy vs Staat San Andreas

Am 23.10.2023 um 20:00 Uhr wurde im Gerichtsgebäude der Fall McCarthy gegen den Staat San Andreas verhandelt. Dieser Fall ist unserer Redaktion bekannt, da wir schon zur damaligen Zeit in diesem Fall recherchiert haben. In dem öffentlichen Prozess war schnell klar, dass es nur ein Urteil seitens des Richters geben kann.

Zum Vorfall: Klaus McCarthy, Mitglied des Lost MC war am 10.09.2023 um 23.00 Uhr am Westhighway an der Bohrinsel nach Munitionskisten tauchen. Als er von seinem Tauchgang wieder auftauchte, standen schon zwei Officer an dem Benson der besagten Person. Die zwei Officer sprachen Herrn McCarthy an, dass es zwei Probleme gäbe. Einmal das Falschparken und dass der Benson ein gefälschtes Kennzeichen hat. Daraufhin erwiderte er, dass es einen Familienbenson ist. Mit einem Anruf bei dem Dpos oder der Direktion des LSPD´s hätte dieses schnell geklärt werden können.

Herr McCarthy hatte ein kurzes Muskelzucken und wurde daraufhin umgetazert und festgesetzt. Danach kam es zur Durchsuchung des Bensons und der Person. Munitionskisten, die nicht als illegal im Staate deklariert sind, wurden dem Mitglied des Lost MC zum Verhängnis, da das FIB entschied, dass diese illegale Gegenstände sind. Herr McCarthy wurde infolgedessen durchsucht. Folgerichtig fand man eine illegale Langwaffe samt Munition.

Verteidiger Herbert Ademosola erwähnte, dass Herrn McCarthy weder der Widerstand noch der Mord vorgeworfen wurde. Nur illegale Gegenstände in größerer Menge, die aber laut Gesetz des Staates San Andreas nicht als illegal eingestuft wurden und somit, die Durchsuchung hätte niemals stattfinden dürfen.

Die Urteilsverkündung folgte um 20:45 Uhr durch Richter Rakete.
Herr Klaus McCarthy wird freigesprochen in allen Punkten der Anklage und erhält eine angemessene Entschädigung. Die Begründung des Richters: Die Akte der illegalen Gegenstände ist eine falsch vergebene Akte und darauf baut sich alles auf.

One thought on “Freispruch für McCarthy vs Staat San Andreas

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Weazel News-Team,

    vielen Dank für Ihre Berichterstattung. Außerdem gratulieren wir der Verteidigung und dessen Mandanten zum gewonnenen Prozess!

    Der Richter (Hr. Ronny Rakete) teilte jedoch mit, dass die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel gegen das Berufungsurteil einlegen kann. Ob es jedoch zu so einem Fall kommen wird – wir denken eher nicht.

    Zudem würden wir diese Gelegenheit gerne nutzen, um einmal klarzumachen, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall gravierende Fehler gemacht hat, sodass es gar nicht anders möglich war, als den Angeklagten freizusprechen.

    Die Beweisaufnahme bzw. Zeugenaussage seitens der Staatsanwaltschaft konnte ebenfalls nicht angehört werden, da der Zeuge/die Zeugin nicht anwesend war, sodass dies auch ein Punkt war, dass wir davon ausgehen, dass der Richter gar nicht anders handeln hätte können.

    Da wir jedoch jetzt schon in mehreren Fällen in Kenntnis gesetzt worden sind, dass die Staatsanwaltschaft Fehler gemacht hat, welche sie durch bedachte Vorgehensweise hätte unterbinden können, fordern wir einen Untersuchungsausschuss, welcher die Funktion- sowie Fachkompetenz der besetzten Stellen überprüft.

    Außerdem möchten wir der Richterschaft- sowie der Staatsanwaltschaft klarmachen, dass wenn es in Zukunft zu gravierenden Verfahrensfehler in Berufungs- bzw. Revisionsprozessen kommen sollte, dass wir nicht die Füße still halten, sondern Ermittlungen gegen die genannte Instanzen einleiten werden, um herauszufinden, warum es überhaupt so weit kommen konnte.

    Bis dahin verbleiben wir
    mit freundlichen Grüßen,

    Im Auftrag
    Das Analyse- und Kritiker-Team des Untergrunds

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