Interview mit dem Olymp: Stimme der Justiz

JUSTIZ: ZWISCHEN SELBSTKONTROLLE UND VERTRAUENSFRAGE
Am 23.02.2026 trafen wir uns gegen 18 Uhr mit dem Pressesprecher der Justiz, Oberstaatsanwalt Dieter Pauseback, sowie dem Direktionsrat am Bezirksgericht Manfred Winner zum Gespräch in unserer Reihe „Interview mit dem Olymp“.
In sachlicher, stellenweise aber auch sehr offener Atmosphäre sprachen wir über eine Stunde lang über Unabhängigkeit, Behördenkooperation, Korruptionsverfahren und die Rolle der Justiz im Spannungsfeld zwischen Gesetz und öffentlicher Erwartung.
Auch dieses Interview begann wieder mit unserer Leitfrage: Wie ist die Lage?
Pauseback antwortete grundlegend:
„Im Grunde genommen steht die Justiz vor der immerwährenden Aufgabe, sich weiterzuentwickeln [und] vor allem das Rechtssystem für die Bürger weiterzuentwickeln.“
Eine akute Krise sehe man nicht. Die größte Herausforderung sei struktureller Natur:
„Für uns bedeutet Stillstand Rückschritt.“
Neben der Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof sei es vor allem der eigene Anspruch, das eigene Handeln permanent zu hinterfragen. Selbst Interviews wie dieses würden einen „Selbstreflexionsprozess“ auslösen.
UNABHÄNGIGKEIT ALS SYSTEMPRINZIP
Ein Schwerpunkt des Gesprächs war die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz gegenüber Exekutive und Politik.
Pauseback verwies auf klare gesetzliche Grundlagen in Strafprozessordnung und Beamtendienstgesetz. Befangenheitsregeln und institutionelle Trennung seien zentrale Schutzmechanismen:
„Eine hundertprozentige Objektivität lässt sich niemals erreichen. Unser Anspruch muss es aber sein, äußere Einflussnahme zu minimieren.“
Staatsanwaltschaft, Richterschaft und andere Institutionen kommunizierten formalisiert über offizielle Kanäle. Selbst wenn Exekutivbeamte privat anriefen, etwa um längere Papierwege zu kürzen, werde auf einen dokumentierten Dienstweg bestanden:
„Freunde, dann möchten wir bitte ein Dispatch haben.“
Die verschiedenen Schutzmechanismen gegen Einflussnahme von außen beschrieb der Pressesprecher anschaulich als „Zwiebellook“: Mehrere institutionelle Ebenen aus Gesetzen, internen Vorschriften, Hierarchie und letztlich dem Obersten Gerichtshof als letzte Kontrollinstanz.
Auf Nachfrage räumte Pauseback ein, dass Drohungen gegen Justizbeamte, insbesondere auch gegen seine Person, zwar durchaus vorkämen, diese seien jedoch „unspektakulärer, als man meint“. Konkrete Einflussversuche auf laufende Verfahren habe er jedoch nicht erlebt. Sicherheit werde durch interne Mechanismen, auf welche Pauseback nicht näher eingehen wollte, sowie durch Secret Service und Army bei Gerichtsverhandlungen gewährleistet.
FEHLERKULTUR: INSTANZENZUG STATT PRESSEKONFERENZ
Auf mediale oder öffentliche Kritik zu bestimmten Urteilen oder mögliche Rechtsanwendungsfehler reagiert die Justiz nach Darstellung des Pressesprechers nicht primär öffentlich, sondern systemisch.
„Wir sind alle keine Roboter. Fehler liegen an der Tagesordnung.“
Er verwies hierbei in erster Linie auf den Instanzenzug: Bezirksgericht, Bundesgericht und schließlich der Oberste Gerichtshof. Das System sei bewusst so aufgebaut, dass Fehler überprüft und korrigiert werden können. Öffentlich einzelne Urteile zu kommentieren, gehöre nicht zum institutionellen Selbstverständnis.
Manfred Winner ergänzte hierzu:
„Natürlich wird zu bestimmten Verfahren, die ein besonderes öffentliches Interesse mit sich bringen, öffentlich Stellung bezogen, um natürlich Transparenz zu stärken, [...] sodass [die Öffentlichkeit] diese [Urteile] nachvollziehen [...] und sich auch eine Meinung über diese Entscheidungen bilden kann.“
Wie oft dies auch konkret umgesetzt wird, blieb im Gespräch offen.
ZUSAMMENARBEIT MIT LSPD UND FIB: „NUR EINE BEHÖRDE VON VIELEN“
Die Kooperation mit Exekutivbehörden bezeichnete der Sprecher als „auf einem absoluten Höchststand“. Gemeinsame Besprechungen mit dem Department of Corruption sowie operative Unterstützung durch die Criminal Investigation Division des LSPD seien etabliert.
Weiter sprach Pauseback großen Dank an das Department of Corruption des FIB aus sowie an Bundesanwalt Hans Pauseback, welcher durch seine Arbeit an Berufungs- und Revisionsfällen die Arbeit mit der Criminal Investigation Division des LSPD würdige.
Besonderen Dank ließ er aber den jeweiligen Abteilungsleitern und dem Generalstaatsanwalt Luke Manchu zukommen, die in gemeinsamer Arbeit den Weg zur Behördenkooperation geebnet haben.
„Es gab Zeiten vor drei, vier Jahren, da stand das Department of Corruption mit der Staatsanwaltschaft auf dem Kriegsfuß [...]. Und vor diesem Hintergrund ist es natürlich unglaublich nützlich, und dafür bin ich allen Beamten, die an dieser Zusammenarbeit mitwirken, auch sehr dankbar im Namen der gesamten Justiz, auch im Namen des Justizministers, dass wir es hinbekommen haben, [die] Strafverfolgung [...] so effizient zu machen, dass wir da wirklich ein richtig großes Ermittlerteam aufgestellt haben. Und das würde ich auch direkt als Kausalität anführen für die Effizienz unserer Korruptionsverfahren und damit auch den Rückgang der tatsächlichen Korruptionsfälle [...]. Früher hat das teilweise mehrere Wochen gedauert. Mittlerweile kriege ich die Akten nach Abschluss vom FIB innerhalb von ein, zwei Tagen. Das ist also unglaublich und da merken auch die Leute, hier wird wirklich gearbeitet.“
Der Pressesprecher betonte außerdem nachdrücklich, dass man sich als „eine Behörde von vielen“ verstehe, nicht als übergeordnete Instanz.
KORRUPTION: DEUTLICHER RÜCKGANG
Pauseback äußerte sich positiv über die Entwicklung von Korruptionsverfahren gegen Beamte. Seit der Neubesetzung der Staatsanwaltschaft im Dezember sei ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Während früher teilweise fünf oder sechs Verfahren parallel anhängig gewesen seien, gebe es aktuell nur noch etwa zwei offene Fälle.
Er schätzt den Rückgang auf „ungefähr 50 Prozent“. Winner ergänzte:
„Eher 60 bis 70 Prozent.“
Eine offizielle Statistik führe man nicht. Absolute Zahlen seien wenig aussagekräftig, da nicht jedes Verfahren vor Gericht lande und außergerichtliche Einigungen das Bild verzerren könnten. Zugleich betonte Pauseback die verbesserte Zusammenarbeit mit dem Department of Corruption des FIB. Akten würden heute innerhalb weniger Tage vorliegen – früher habe dies Wochen gedauert.
Die Rolle der Justiz bei der Kontrolle staatlichen Handelns sei zentral, betonte Pauseback:
„Gerichtsurteile sind die einzige bindende Möglichkeit, staatliches Verhalten zu kontrollieren.“
Während interne Behördenanweisungen jederzeit geändert werden könnten, erlange ein letztinstanzliches Urteil Rechtskraft.
Parallel zum Rückgang schwerer Korruptionsfälle sei ein leichter Anstieg bei Disziplinarverfahren zu beobachten.
Dabei handele es sich um dienstrechtliche Verstöße ohne strafrechtliche Relevanz – etwa Pflichtverletzungen nach dem Beamtendienstgesetz. Diese Instrumente bezeichnete Pauseback als „Druckventil“, um Fehlverhalten verhältnismäßig zu sanktionieren.
Mit Besorgnis betrachtet die Justiz hingegen den Rückgang von Zivilverfahren. Da weder Gewerbegründungen noch notarielle Verträge abnehmen, sieht man zwei mögliche Ursachen: geringere Klagebereitschaft oder sinkende Verfügbarkeit staatlich geprüfter Anwälte. Die Staatsanwaltschaft werbe daher verstärkt für Notarschulungen und eine Belebung der Anwaltskammer.
VERTRAUEN: GESETZ VOR BÜRGERWILLE
Besonders deutlich wurde die Justiz bei der Frage nach dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die institutionellen Vorgänge.
Pauseback formulierte zugespitzt:
„Wir sind kein verlängerter Arm des Bürgerwillens.“
Vertrauen dürfe sich nicht daraus speisen, ob die Justiz gesellschaftliche Stimmungen erfülle, sondern daraus, ob sie das Gesetz korrekt anwende.
Richter Manfred Winner ergänzte, Gerechtigkeit bedeute,
„dass gleiche Fälle gleich und unterschiedliche Fälle angemessen unterschiedlich behandelt werden.“
Nachvollziehbarkeit entstehe durch schriftliche Urteilsbegründungen, Konsistenz durch Orientierung an höchstrichterlicher Rechtsprechung, kollegiale Beratung und Fortbildung.
EINORDNUNG: ZWISCHEN SELBSTBEWUSSTSEIN UND BLINDEN FLECKEN
Das Gespräch mit der Justiz vermittelt das Bild einer strukturell gefestigten, gut vernetzten Institution. Besonders der deutliche Rückgang der Korruptionsverfahren wird als Erfolg gewertet und auf effizientere Zusammenarbeit mit dem FIB sowie interne Reformen zurückgeführt.
Auffällig ist jedoch, dass keine belastbaren Statistiken vorgelegt werden. Die Argumentation, absolute Zahlen seien wenig aussagekräftig, ist fachlich nachvollziehbar – entzieht sich aber zugleich einer transparenten öffentlichen Überprüfung. Gerade in sensiblen Bereichen wie Korruptionsbekämpfung kann das Fehlen klarer Daten Zweifel nähren, selbst wenn intern ein Rückgang spürbar ist.
Auch der Umgang mit Kritik folgt einem strikt systemischen Ansatz: Fehler werden über den Instanzenzug korrigiert, nicht über öffentliche Debatten. Diese Haltung schützt die institutionelle Stabilität, wirkt jedoch nach außen bisweilen distanziert. Die Justiz versteht sich ausdrücklich nicht als verlängerter Arm gesellschaftlicher Stimmungslagen, sondern als dem Gesetz verpflichtetes Organ, und grenzt sich somit klar vom „Bürgerwillen“ ab.
Positiv hervorzuheben bleibt die offenbar stark verbesserte Behördenkooperation. Die geschilderte Effizienz bei Aktenübermittlungen und Abstimmungen deutet auf eine institutionelle Konsolidierung hin. Gleichzeitig stellt sich die klassische rechtsstaatliche Frage: Je enger die Zusammenarbeit zwischen Ermittlungsbehörden und Justiz, desto wichtiger bleiben funktionierende Kontrollmechanismen, um institutionelle Nähe nicht zur strukturellen Blindheit werden zu lassen.
Unterm Strich präsentiert sich die Justiz selbstbewusst, strukturiert und reformorientiert. Die entscheidende Frage wird jedoch sein, ob dieses Selbstverständnis auch durch messbare Transparenz, nachvollziehbare Daten und langfristige öffentliche Wahrnehmung getragen wird.
Interview geführt durch und Artikel geschrieben von Stefanie Reed und Bella Martinez.


